Fliegende Bauten - Anzeige der Aufstellung Entgegennahme / Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

    Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Zu den fliegenden Bauten zählen z. B. Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen, Reklametürme, Zelte aller Art, Tragluftbauten, Fahrgeschäfte (von der Schiffschaukel bis zum Riesenrad), Belustigungsgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen usw. Baustelleneinrichtungen und Anlagen in Freizeitparks sind keine fliegende Bauten.

    Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger fliegender Bauten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuchs anzuzeigen, es sei denn, dass dies nach der Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich ist. 

    Genehmigungsbedürftige fliegende Bauten dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn

    • sie von der Bauaufsichtsbehörde abgenommen worden sind (Gebrauchsabnahme), es sei denn, dass dies nach der Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich ist oder die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall darauf verzichtet, und
    • in der Ausführungsgenehmigung vorgeschriebene Abnahmen durch Sachverständige nach Art. 72 Abs. 2 Satz 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) vorgenommen worden sind.

    Hinweise für Sonstiges (094770128000): Ergänzung: Große Kreisstadt Kulmbach

    Online-Dienst

    Antrag auf Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten

    ID: L100042_180413.-153311

    Beschreibung

    Sie können die Gebrauchabnahme für fliegende Bauten online beantragen, z. B. für Tribünen, Bühnen, Container, Zelte aller Art, Fahrgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen.

    Online erledigen

    • Antrag auf Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten
      Sie können die Gebrauchabnahme für fliegende Bauten online beantragen, z. B. für Tribünen, Bühnen, Container, Zelte aller Art, Fahrgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Kulmbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    95326 Kulmbach

    Postfachadresse

    Postfach 1969

    95311 Kulmbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-kulmbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00664562454Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9221 940-0

    Fax: +49 9221 940-249

    Internet

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    Landratsamt Kulmbach - 33 Baurecht (Bauleitplanung, Bauordnung und Denkmalpflege) (LRA KU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 5

    95326 Kulmbach

    Postfachadresse

    Postfach 1660

    95307 Kulmbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr


    Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

    Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
    Di: 07:30 - 16:30 Uhr
    Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
    Do: 07:30 - 17:30 Uhr
    Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

    Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/724193586617Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9221 707-0

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    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Lageplan im Maßstab 1:1000
      • Prüfbuch im Original
      • im Einzelfall ggf. weitergehende Unterlagen

       

    Voraussetzungen

    Genehmigungspflichtige fliegende Bauten dürfen nur aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, wenn vor ihrer erstmaligen Aufstellung oder Ingebrauchnahme eine Ausführungsgenehmigung erteilt worden ist.

    Ausführungsgenehmigungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch im Freistaat Bayern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Genehmigungspflichtige fliegende Bauten müssen bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.

    Fristen

    Die beabsichtigte Aufstellung genehmigungspflichtiger fliegender Bauten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuchs anzuzeigen, es sei denn, dass dies nach der Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich ist.

    Kosten

    Je nach Verfahren beträgt der Gebührenrahmen 40 bis 1.000 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anzeigefrei sind fliegende Bauten, wenn dies im Prüfbuch extra vermerkt ist oder wenn die Erstellung einer Ausführungsgenehmigung nicht erforderlich ist, das sind:

    • fliegende Bauten bis zu 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden,
    • fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s haben,
    • Bühnen, die fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m2 und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m,
    • erdgeschossige Zelte und betretbare Verkaufsstände, die fliegende Bauten sind, jeweils mit einer Grundfläche bis zu 75 m2,
    • aufblasbare Spielgeräte mit einer Höhe des betretbaren Bereichs von bis zu 5 m oder mit überdachten Bereichen, bei denen die Entfernung zum Ausgang nicht mehr als 3 m, oder, sofern ein Absinken der Überdachung konstruktiv verhindert wird, nicht mehr als 10 m, beträgt,
    • Toilettenwagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (094770128000): Ergänzung: Große Kreisstadt Kulmbach

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Kulmbach am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English