Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes

    Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind und dieses halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden. 

    Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. 

    Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln (siehe unter "Weiterführende Links").

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Online-Dienste

    Abmeldung besonders geschützte Wirbeltiere

    ID: L100042_129182.-107781

    Beschreibung

    Sie können besonders geschützte Wirbeltiere online abmelden.

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    Anmelden geschützter Wirbeltiere

    ID: L100042_129179.-107781

    Beschreibung

    - Erstmalige Anmeldung/Bestandsanzeige an dieser Stelle - Meldung von Zugängen zum Bestand

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    EU-Bescheinigung (CITES)

    ID: L100042_129183.-107781

    Beschreibung

    Beantragen einer EU-Bescheinigung nach den Verordnungen EG 338/97 und EG 865/2006. Beantragen einer Vorlagebescheinigung für das Bundesamt für Naturschutz

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    • EU-Bescheinigung (CITES)
      Beantragen einer EU-Bescheinigung nach den Verordnungen EG 338/97 und EG 865/2006. Beantragen einer Vorlagebescheinigung für das Bundesamt für Naturschutz

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    Haltungsänderung für besonders geschützte Wirbeltiere anzeigen

    ID: L100042_129181.-107781

    Beschreibung

    Sie können eine Haltungsänderung für besonders geschützte Wirbeltiere online anzeigen.

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    Meldebogen Biberschaden

    ID: L100042_85072.-107781

    Beschreibung

    Vom Biber unmittelbar verursachte Schäden (z. B. an landwirtschaftlichen Feldfrüchten) können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Um eine Ausgleichszahlung zu erhalten, kann der Schaden online gemeldet werden.

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    • Meldebogen Biberschaden
      Vom Biber unmittelbar verursachte Schäden (z. B. an landwirtschaftlichen Feldfrüchten) können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Um eine Ausgleichszahlung zu erhalten, kann der Schaden online gemeldet werden.

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    Meldebogen Bibertotfund

    ID: L100042_85071.-107781

    Beschreibung

    Sie können die untere Naturschutzbehörde über den Fund eines verendeten Bibers online informieren.

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    • Meldebogen Bibertotfund
      Sie können die untere Naturschutzbehörde über den Fund eines verendeten Bibers online informieren.

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    Meldebogen Zugriffsmaßnahmen Biber

    ID: L100042_85073.-107781

    Beschreibung

    Erfolgte Zugriffsmaßnahmen auf Biber (z. B. Tötung nach Fang, Abschuss vor Ort) können online mitgeteilt werden.

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    Meldung über Nachzuchten besonders geschützter Wirbeltiere

    ID: L100042_129184.-107781

    Beschreibung

    Sie können die Meldung über Nachzuchten besonders geschützter Wirbeltiere online übermitteln.

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    Weitergabe besonders geschützte Wirbeltiere

    ID: L100042_129180.-107781

    Beschreibung

    Sie können die Weitergabe besonders geschützte Wirbeltiere online mitteilen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Haßberge - FB 34 Wasserrecht u. Naturschutz (LRA HAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Postanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: wasserrecht@landratsamt-hassberge.de

    De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/061076850739Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9521 27-0

    Fax: +49 9521 27-101

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dokumente, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (z. B. EU-Vermarktungsbescheinigung, Herkunftsnachweis, sonstige Dokumente)

    Voraussetzungen

    Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.

    Halter müssen

    • die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben und
    • über die erforderlichen Einrichtungen verfügen, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für jedes gehaltene Einzelexemplar sind der zuständigen Behörde vom Halter unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben zu machen:

    • Datum der Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht),
    • Zahl,
    • Art,
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Herkunft,
    • Vor- und Nachname und Adresse des Vorbesitzers bzw. neuen Halters bei Weitergabe,
    • Ort der Haltung,
    • Verwendungszweck und
    • Kennzeichnung (z. B. Ring- bzw. Transpondernummer).

    Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).

    Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.

    Fristen

    • unverzüglich 2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen
    • 4 Wochen bei eigener Nachzucht

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist dringend zu empfehlen, die Übernahme bzw. Abgabe eines Exemplars unter Benennung der Kennzeichen des Tieres und der Vor- und Nachnamen bzw. Adressen (möglichst auch Telefonnummer) von Vor-und Nachbesitzer mit Unterschriften beider Partner zu dokumentieren, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Dokument ist als Legalitätsnachweis bei der An- bzw. Abmeldung eines Tieres bei der zuständigen Behörde einzureichen.

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    § 7 Abs.2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Bundesartenschutzverordnung schreibt vor, dass Wirbeltiere, die unter die besonders geschützten Arten fallen, unverzüglich anzumelden sind. Unverzüglich bedeutet, dass die Meldung am Tag nach der Anschaffung bzw. nach der Geburt (bzw. sobald die Überlebensfähigkeit des Tieres feststeht) erfolgen muss. Dabei muss neben dem Beginn einer Tierhaltung jedes später zusätzlich hinzukommende Tier der zuständigen Behörde angezeigt werden. Tiere, die weitergegeben werden, abhanden kommen oder sterben sind ebenfalls zu melden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.10.2024

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English