Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Beschreibung
Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind und dieses halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln (siehe unter "Weiterführende Links").
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Online-Dienste
Abmeldung besonders geschützte Wirbeltiere
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- Abmeldung besonders geschützte WirbeltiereSie können besonders geschützte Wirbeltiere online abmelden.
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Anmelden geschützter Wirbeltiere
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- Anmelden geschützter Wirbeltiere- Erstmalige Anmeldung/Bestandsanzeige an dieser Stelle - Meldung von Zugängen zum Bestand
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EU-Bescheinigung (CITES)
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- EU-Bescheinigung (CITES)Beantragen einer EU-Bescheinigung nach den Verordnungen EG 338/97 und EG 865/2006. Beantragen einer Vorlagebescheinigung für das Bundesamt für Naturschutz
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Haltungsänderung für besonders geschützte Wirbeltiere anzeigen
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- Haltungsänderung für besonders geschützte Wirbeltiere anzeigenSie können eine Haltungsänderung für besonders geschützte Wirbeltiere online anzeigen.
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Meldebogen Biberschaden
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- Meldebogen BiberschadenVom Biber unmittelbar verursachte Schäden (z. B. an landwirtschaftlichen Feldfrüchten) können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden. Um eine Ausgleichszahlung zu erhalten, kann der Schaden online gemeldet werden.
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Meldebogen Bibertotfund
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- Meldebogen BibertotfundSie können die untere Naturschutzbehörde über den Fund eines verendeten Bibers online informieren.
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Meldebogen Zugriffsmaßnahmen Biber
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Erfolgte Zugriffsmaßnahmen auf Biber (z. B. Tötung nach Fang, Abschuss vor Ort) können online mitgeteilt werden.
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- Meldebogen Zugriffsmaßnahmen Biber
Erfolgte Zugriffsmaßnahmen auf Biber (z. B. Tötung nach Fang, Abschuss vor Ort) können online mitgeteilt werden.
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Meldung über Nachzuchten besonders geschützter Wirbeltiere
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- Meldung über Nachzuchten besonders geschützter WirbeltiereSie können die Meldung über Nachzuchten besonders geschützter Wirbeltiere online übermitteln.
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Weitergabe besonders geschützte Wirbeltiere
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- Weitergabe besonders geschützte WirbeltiereSie können die Weitergabe besonders geschützte Wirbeltiere online mitteilen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - FB 34 Wasserrecht u. Naturschutz (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: wasserrecht@landratsamt-hassberge.de
De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/061076850739Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dokumente, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (z. B. EU-Vermarktungsbescheinigung, Herkunftsnachweis, sonstige Dokumente)
Voraussetzungen
Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.
Halter müssen
- die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere haben und
- über die erforderlichen Einrichtungen verfügen, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für jedes gehaltene Einzelexemplar sind der zuständigen Behörde vom Halter unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben zu machen:
- Datum der Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht),
- Zahl,
- Art,
- Alter,
- Geschlecht,
- Herkunft,
- Vor- und Nachname und Adresse des Vorbesitzers bzw. neuen Halters bei Weitergabe,
- Ort der Haltung,
- Verwendungszweck und
- Kennzeichnung (z. B. Ring- bzw. Transpondernummer).
Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).
Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
Fristen
- unverzüglich 2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen
- 4 Wochen bei eigener Nachzucht
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist dringend zu empfehlen, die Übernahme bzw. Abgabe eines Exemplars unter Benennung der Kennzeichen des Tieres und der Vor- und Nachnamen bzw. Adressen (möglichst auch Telefonnummer) von Vor-und Nachbesitzer mit Unterschriften beider Partner zu dokumentieren, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Dokument ist als Legalitätsnachweis bei der An- bzw. Abmeldung eines Tieres bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.10.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 09.09.2024