Betriebliches Eingliederungsmanagement; Einschaltung des Inklusionsamtes

    Wenn im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen Leistungen des Inklusionsamtes in Form der begleitenden Hilfen in Betracht kommen, muss der Arbeitgeber das Inklusionsamt beteiligen.

    Beschreibung

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine präventive Maßnahme, um Arbeitsplätze von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten (dauerhaft) zu sichern. Die Durchführung ist Aufgabe des Arbeitgebers.

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll

    • einer möglichen Arbeitsunfähigkeit vorbeugen,
    • eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit überwinden,
    • dazu beitragen, die Arbeitsplätze von Menschen mit und ohne Behinderung zu erhalten.

    Arbeitgeber sind zum BEM verpflichtet, wenn ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte (mit oder ohne Behinderung) im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der oder die betroffene Beschäftigte hingegen ist nicht verpflichtet, das Angebot zum BEM anzunehmen. Im Rahmen eines BEM wird z. B. geprüft, ob

    • eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. höhenverstellbarer Arbeitstisch, Hebelifter usw.) ein Rückenleiden lindern kann,
    • die Arbeit so organisiert werden kann, dass stressbedingten Leiden vorgebeugt wird,
    • nach einer Krebserkrankung eine Verringerung der Arbeitszeit für einen möglichst unbelasteten Wiedereinstieg sorgen könnte,
    • eine stationäre medizinische Reha die Beschwerden nachhaltig verbessern und die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.

    Der Arbeitgeber muss zunächst mit dem betroffenen Mitarbeiter oder der betroffenen Mitarbeiterin Kontakt aufnehmen. Für alle folgenden Schritte sind die Zustimmung und Beteiligung der Beschäftigten erforderlich. Außerdem sind der Betriebs- oder Personalrat und - bei schwerbehinderten Beschäftigten - die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen. Kommen bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen Leistungen des Inklusionsamtes in Form der begleitenden Hilfen in Betracht, so beteiligt der Arbeitgeber auch das Inklusionsamt an diesem Verfahren.

    Weitere betriebliche Partner, wie der betriebsärztliche Dienst oder aber auch externe Hilfen, wie der Integrationsfachdienst (IFD), bilden ein Team für die Arbeit im Einzelfall.

    Weiterführende Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie auf den Seiten des ZBFS-Inklusionsamtes (siehe unter "Weiterführende Links").

    Online-Dienst

    Kontaktformular Prävention und Eingliederungsmanagement

    ID: L100042_73411

    Beschreibung

    Sie können über das Kontaktformular beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person gefährden können, mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufnehmen.

    Online erledigen

    • Kontaktformular Prävention und Eingliederungsmanagement
      Sie können über das Kontaktformular beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person gefährden können, mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufnehmen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 605-1

    Fax: +49 921 605-2900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise (z. B. amtsärztliche Zeugnisse, Unterlagen zu einem durchgeführten Eingliederungsverfahren)

    Voraussetzungen

    Ist eine Beschäftigte/ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, führt der Arbeitgeber mit dessen Zustimmung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) durch.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Arbeitgeber ein BEM-Verfahren durchführen, übermitteln Sie das ausgefüllte Kontaktformular (siehe unten) an das für Sie zuständige Inklusionsamt.

    Sie können hier die aufgetretenen Schwierigkeiten schildern, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können. Fügen Sie ggf. Nachweise bei (z. B. amtsärztliche Zeugnisse, Unterlagen zu einem durchgeführten Eingliederungsverfahren).

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung berät das ZBFS-Inklusionsamt über Leistungen, die geeignet sind, das Arbeitsverhältnis zu sichern. Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English