Präventionsverfahren; Einschaltung des Inklusionsamtes

    Wenn Schwierigkeiten auftreten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten Person gefährden können, müssen Arbeitgeber frühzeitig das Inklusionsamt einschalten.

    Beschreibung

    Das Präventionsverfahren ist eine Maßnahme, um Arbeitsplätze von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten (dauerhaft) zu sichern. Die Durchführung ist Aufgabe des Arbeitgebers.

    Arbeitgeber sind zur Prävention in ihren Betrieben und Dienststellen verpflichtet. Die Verpflichtung trifft alle Arbeitgeber, öffentliche und private, unabhängig von der Beschäftigungspflicht.

    Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 SGB IX genannten Vertretungen sowie das Inklusionsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS-Inklusionsamt) ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.

    Im Fall der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber aktiv werden, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Dies gilt für alle Beschäftigten des Betriebes oder der Dienststelle, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht (mehr hierzu die Leistung unter "Verwandte Themen").

    Ziel des Präventionsverfahrens ist die dauerhafte Sicherung des Arbeitsplatzes durch eine Beseitigung oder Milderung der aufgetretenen Schwierigkeiten. Dabei sollen alle möglichen und zumutbaren Hilfen zum Einsatz kommen.

    Weiterführende Informationen zum Präventionsverfahren finden Sie auf den Seiten des ZBFS-Inklusionsamtes (siehe unter "Weiterführende Links").

    Online-Dienst

    Kontaktformular Prävention und Eingliederungsmanagement

    ID: L100042_73411

    Beschreibung

    Sie können über das Kontaktformular beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person gefährden können, mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufnehmen.

    Online erledigen

    • Kontaktformular Prävention und Eingliederungsmanagement
      Sie können über das Kontaktformular beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Person gefährden können, mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales Kontakt aufnehmen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstr. 2

    95447 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63665171322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 605-1

    Fax: +49 921 605-2900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise (z. B. amtsärztliche Zeugnisse, Unterlagen zu einem durchgeführten Eingliederungsverfahren)

    Voraussetzungen

    Arbeitgeber müssen beim Eintreten von Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit einer schwerbehinderten Person gefährden können, frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat und das ZBFS-Inklusionsamt einschalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Arbeitgeber ein Präventionsverfahren durchführen, übermitteln Sie das ausgefüllte Kontaktformular (siehe unten) an das für Sie zuständige Integrationsamt.

    Sie können hier die aufgetretenen Schwierigkeiten schildern, die zur Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses führen können. Fügen Sie ggf. Nachweise bei (z. B. amtsärztliche Zeugnisse, Unterlagen zu einem durchgeführten Eingliederungsverfahren).

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung berät das ZBFS-Inklusionsamt über Leistungen, die geeignet sind, das Arbeitsverhältnis zu sichern. Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024

    Stichwörter

    Inklusionsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English