Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Beschreibung
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Die oben erwähnte Beispielsliste zur Erleichterung der Einordnung finden Sie hier.
Online-Dienst
Antrag auf nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Tiere (wildlebender Art)
Beschreibung
Sie können eine Erlaubnis für die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Tiere (wildlebender Art) online beantragen.
Online erledigen
- Antrag auf nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Tiere (wildlebender Art)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Kempten (Allgäu)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@kempten.de
Sonstiges: https://formulare.kempten.de/frontend-server/form/alias/1/Kontaktformular_/Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57998194389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 115
Fax: +49 831 2525-1026
Internet
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- ein berechtigtes Interesse nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.
Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.07.2023
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Fachlich freigegeben durch Stadt Kempten (Allgäu) am 25.09.2023