Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Beschreibung
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.
Hinweise für Sonstiges (095760142000): Ergänzung: Gemeinde Rohr
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung zur Haltung gefährlicher Tiere
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung zur Haltung gefährlicher TiereSie können die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Rohr
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alte Gasse 1
91189 Rohr
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch ganztags geschlossen
Kontakt
E-Mail: info@rohr-mfr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79441205698Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9876 9775-0
Fax: +49 9876 9775-40
Internet
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- ein berechtigtes Interesse nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.
Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Hinweise für Sonstiges (095760142000): Ergänzung: Gemeinde Rohr
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Rohr am 07.11.2024