Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere ZulassungOnline erledigen

    Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

    Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

    Beschreibung

    Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.

    Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung zur Haltung gefährlicher Tiere

    ID: L100042_182438.-154280

    Beschreibung

    Sie können die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Dörrzapf-Str. 10

    91320 Ebermannstadt

    Postanschrift

    Franz-Dörrzapf-Str. 10

    91320 Ebermannstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 12:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@ebermannstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87774130786Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9194 506-0

    Fax: +49 9194 506-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 8

    91322 Gräfenberg

    Postanschrift

    Kirchplatz 8

    91322 Gräfenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Das Bürgerbüro hat zusätzlich wie folgt geöffnet:
    Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Derzeit ist für die Vorsprache an Montag, Mittwoch und Freitag eine Terminvereinbarung notwendig. Am Dienstag und Donnerstag wird kein Termin benötigt. (Stand: 04/2024)


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@graefenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91774102792Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9192 709-0

    Fax: +49 9192 709-70

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller

    • ein berechtigtes Interesse nachweist,
    • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
    • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

    An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.

    Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art ohne die erforderliche Erlaubnis hält oder die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen nicht erfüllt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English