Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Beschreibung
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienst
Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Beschreibung
Online erledigen
- Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche HaltungWenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde. Diese können sie online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Veterinäramt
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95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Veterinaeramt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7720997957483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 150-4066
Fax: +49 921 150-4141
Internet
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- ein berechtigtes Interesse nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.
Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 03.07.2024