Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Beschreibung
Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.
Hinweise für Sonstiges (091880139000): Ergänzung: Stadt Starnberg
Online-Dienst
Antrag auf nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher WildtiereHier können Sie die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Starnberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1663
82306 Starnberg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@starnberg.de
De-Mail: starnberg@lk-starnberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04664534460Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04664534460Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 772-0
Fax: +49 8151 772-142
Internet
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller
- ein berechtigtes Interesse nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
- Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.
Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Hinweise für Sonstiges (091880139000): Ergänzung: Stadt Starnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Starnberg am 27.11.2024