Osterfeuer GenehmigungOnline erledigen

    Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

    Beschreibung

    Allgemein gilt: Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen können.

    Offene Feuer im Freien mit geeignetem Brennmaterial (insbesondere naturbelassenem Holz) sind in der Regel erlaubnisfrei, wenn folgende Entfernungen eingehalten werden:

    • Mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen und
    • mindestens 5 m von Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen; die Zulassung einer Ausnahme kann bei der Gemeinde beantragt werden.
    • Mindestens 100 m von einem Wald; bei geringeren Entfernungen ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten) beantragt werden kann.

    Des Weiteren ist zu beachten:

    • Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
    • Das Feuer ist ständig durch eine genügende Anzahl geeigneter Personen zu beaufsichtigen.
    • Feuer und Glut müssen erloschen sein und Brandrückstände ordnungsgemäß beseitigt werden, wenn Sie den Ort verlassen.
    • Für das Entzünden und Betreiben offener Feuer in der freien Natur außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich.
    • Beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur beachtet werden.
    • Weitergehende Bestimmungen können in Schutzgebieten gelten und in Schutzgebietsverordnungen enthalten sein. Nähere Informationen hierzu können bei den unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.
    • Wenn das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Vergnügung entzündet wird, was je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls der Fall sein kann, ist für die öffentliche Vergnügung als solche regelmäßig eine Anzeige spätestens eine Woche vorher bei der Gemeinde und im Einzelfall ggf. auch eine Erlaubnis erforderlich, sofern keine vorrangigen Spezialregelungen gelten (siehe Leistung "Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis" unter "Verwandte Themen").
    • Bei größeren Feuern kann es sich zur Vermeidung von Fehlalarmierungen empfehlen, die Gemeinde und die Integrierte Leitstelle vorab zu informieren.

    Die Gemeinden können im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen und besondere Vorkehrungen verlangen. Auskunft hierüber kann die Gemeinde vor Ort erteilen.

      Online-Dienst

      Anmeldung eines Traditions- oder Brauchtumsfeuers

      ID: L100042_184574.-149768

      Beschreibung

      Sie können die Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer, wie z. B. ein Oster- oder St. Martinsfeuer, online beantragen.

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Ansprechpartner

      Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

      Adresse

      Hausanschrift

      Hauptstraße 81

      63872 Heimbuchenthal

      Postanschrift

      Hauptstr. 81

      63872 Heimbuchenthal

      Öffnungszeiten


      Öffnungszeiten der Verwaltung
      Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt

       

      Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet.  Das Tragen einer Maske entfällt!
      Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.


      Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.

      Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.

       

      Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

       

      Dies sind insbesondere:
      -Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
      -Meldebestätigung abholen
      -Personalausweis/Reisepass abholen
      -Führungszeugnis beantragen
      -Führerscheinbestätigung
      -Beglaubigungen

       

      Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.


      Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
      https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
      Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
      Mona Michler: 06092/942-115
      Anja Lang: 06092/942-116
       
      Standesamt:
      Stefanie Masur: 06092/942-114
       

      Alle anderen Angelegenheiten:

      Zentrale: 06092/942-0

      Geschäftszimmer: 06092/942-130

       

      Vielen Dank für Ihr Verständnis!

       

      Ihre Gemeindeverwaltung


      und nach Vereinbarung

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de

      Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84329593806Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 6092 942-0

      Fax: +49 6092 942-28

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      Rechtsgrundlage(n)

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.07.2023

      Stichwörter

      Daxenfeuer, Funken, Lagerfeuer, Motthaufen, Sonnwendfeuer

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

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      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English