Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

    Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen (siehe auch „Verwandte Themen“).

    Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

    Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienst

    Schusswaffen (Erwerb, Überlassung); Anzeige

    ID: L100042_43119.-79149

    Beschreibung

    Personen, die eine Waffenbesitzkarte haben und eine Schusswaffe erwerben oder überlassen, sind verpflichtet, dies der Waffenbehörde innerhalb 14 Tagen anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Ergänzung vorzulegen.

    Online erledigen

    • Schusswaffen (Erwerb, Überlassung); Anzeige
      Personen, die eine Waffenbesitzkarte haben und eine Schusswaffe erwerben oder überlassen, sind verpflichtet, dies der Waffenbehörde innerhalb 14 Tagen anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Ergänzung vorzulegen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenbesitzkarte
    • Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief

      (sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)

    Voraussetzungen

    • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
    • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

    Kosten

    Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.

    Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

    Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 22.04.2024

    Stichwörter

    Austrag Waffe, Eintrag Waffe, Verkauf Waffe, Waffenkauf, Waffenverkauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English