Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

    Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen (siehe auch „Verwandte Themen“).

    Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

    Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth

    Online-Dienste

    Erwerb / Überlassen von Schusswaffen - Anzeige

    ID: L100042_129160.-129210

    Beschreibung

    Sie können den Erwerb / die Überlassung von Schusswaffen online anzeigen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Schusswaffen als Erbe/Erbin - Anzeige des Erwerbs

    ID: L100042_129161.-129210

    Beschreibung

    Sie können den Erwerb von Schusswaffen als Erbe/Erbin online anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürth (LRA FÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Pinderpark 2

    90513 Zirndorf

    Postfachadresse

    Postfach 1407

    90507 Zirndorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-fue.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02887002407Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02887002407Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 9773-0

    Fax: +49 911 9773-1113

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenbesitzkarte
    • Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief

      (sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)

    Voraussetzungen

    • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
    • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

    Kosten

    Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.

    Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

    Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürth am 04.03.2024

    Stichwörter

    Austrag Waffe, Eintrag Waffe, Verkauf Waffe, Waffenkauf, Waffenverkauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English