Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen (siehe auch „Verwandte Themen“).
Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Hinweise für Landshut: Ergänzung: Landratsamt Landshut
Online-Dienst
Anzeige über Besitzwechsel von Schusswaffen/Schalldämpfern/Dekowaffen
Beschreibung
Sie können die Anzeige über den Besitzwechsel von Schusswaffen/Schalldämpfern/Dekowaffen online übermitteln.
Online erledigen
- Anzeige über Besitzwechsel von Schusswaffen/Schalldämpfern/Dekowaffen
Sie können die Anzeige über den Besitzwechsel von Schusswaffen/Schalldämpfern/Dekowaffen online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Landshut - Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit, Waffen, Jagd und Gewerbe (LRA LA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/558188448728Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 408-0
Fax: +49 871 408-1001
erforderliche Unterlagen
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief
(sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Kosten
Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.
Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024
Hinweise für Landshut: Ergänzung: Landratsamt Landshut
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Landshut am 15.12.2023
Stichwörter
Austrag Waffe, Eintrag Waffe, Verkauf Waffe, Waffenkauf, Waffenverkauf