Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen (siehe auch „Verwandte Themen“).
Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach
Online-Dienst
Waffen: Eintragung in die Waffenbesitzkarte, Anzeige Erwerb
Beschreibung
Online erledigen
- Waffen: Eintragung in die Waffenbesitzkarte, Anzeige ErwerbWenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine komplette Schusswaffe, ein wesentliches Waffenteil oder einen Schalldämpfer erworben haben, können Sie hier die Anzeige vornehmen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Miesbach - 53 Öffentliche Sicherheit und Katastrophenschutz (LRA MB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 303
83711 Miesbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5485420717530Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8025 704-0
Fax: +49 8025 704-77040
Internet
erforderliche Unterlagen
- Waffenbesitzkarte
- Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief
(sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Kosten
Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.
Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024
Hinweise für Miesbach: Ergänzung: Landratsamt Miesbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miesbach am 12.04.2024
Stichwörter
Austrag Waffe, Eintrag Waffe, Verkauf Waffe, Waffenkauf, Waffenverkauf