Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen
Soll geförderter Wohnraum befristet von Belegungsbindungen freigestellt werden, muss dies beantragt werden.
Beschreibung
Sozial gebundener Mietwohnraum unterliegt Belegungsbindungen. Dadurch entsteht die Verpflichtung für den Verfügungsberechtigten, den geförderten Mietwohnraum nur an Personen zu vermieten, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Im Einzelfall kann es hinreichende Gründe geben, abweichend von den Belegungsbindungen eine Überlassung bzw. Nutzung des gebundenen Wohnraums zuzulassen. Hierfür ist ein Antrag auf Freistellung des sozial gebundenen Wohnraums von Belegungsbindungen zu stellen. Im Unterschied zu einer Entlassung aus den Bindungen kann die Freistellung nur befristet erfolgen.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth
Online-Dienst
Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Ausnahmenutzungsgenehmigung von sozial gebundenem Mietwohnraum online stellen. Darunter fallen die Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, auf Freistellung und auf Entlassung aus den Bindungen.
Online erledigen
- Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum
Sie können einen Antrag auf Ausnahmenutzungsgenehmigung von sozial gebundenem Mietwohnraum online stellen. Darunter fallen die Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, auf Freistellung und auf Entlassung aus den Bindungen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Bayreuth (LRA BT)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-bt.bayern.de
Sonstiges: https://xima.landkreis-bayreuth.de/frontend-server/form/alias/1/Kontaktformular/Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12998159397Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 728-0
Fax: +49 921 728-880
Internet
Voraussetzungen
Die zuständige Stelle kann den Verfügungsberechtigten befristet von Belegungsbindungen freistellen, soweit
- ein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen nicht mehr besteht oder
- auf Grund eines überwiegenden öffentlichen Interesses, insbesondere an der Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen oder eines überwiegenden berechtigten privaten Interesses, ein Festhalten an diesen nicht mehr geboten ist.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 6 Abs. 1 Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG)
- § 1 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Delegationsgemeinden
- Nrn. 7 und 23 Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts (VVWoBindR)
- Art. 18 Abs. 1 Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 26.11.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bayreuth am 07.10.2024