Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen

    Soll geförderter Wohnraum aus Belegungsbindungen entlassen werden, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Sozial gebundener Mietwohnraum unterliegt Belegungsbindungen. Dadurch entsteht die Verpflichtung für den Verfügungsberechtigten, den geförderten Mietwohnraum nur an Personen zu vergeben, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    In besonderen Fällen kann es hinreichende Gründe dafür geben, den gebundenen Wohnraum (eine einzelne Wohnung oder eine Mehrzahl von Wohnungen) aus sämtlichen Bindungen zu entlassen und stattdessen gleichwertige Bindungen an anderem Wohnraum des Verfügungsberechtigten zu schaffen. Hierfür ist ein Antrag auf Entlassung aus den Belegungsbindungen zu stellen. Die Entlassung aus den Bindungen erfolgt im Unterschied zu einer Freistellung dauerhaft.

    Hinweise für Sonstiges (091790123000): Ergänzung: Große Kreisstadt Germering

    Online-Dienst

    Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum

    ID: L100042_140906.-139261

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Ausnahmenutzungsgenehmigung von sozial gebundenem Mietwohnraum online stellen. Darunter fallen die Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, auf Freistellung und auf Entlassung aus den Bindungen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Germering

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    82110 Germering

    Postfachadresse

    Postfach 1540

    82102 Germering

    Öffnungszeiten


    http://www.germering.de

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@germering.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64442360449Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64442360449Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 89419-0

    Fax: +49 89 89419-170

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die zuständige Stelle kann den Verfügungsberechtigten aus den Belegungsbindungen entlassen, wenn

    • dies der Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dient oder aus anderem überwiegenden öffentlichen Interesse geboten ist und
    • der Verfügungsberechtigte an anderem Wohnraum Bindungen von insgesamt gleichem Wert für die Zeit ab der Entlassung aus den Bindungen einräumt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    20,00 bis 2.500,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023

    Hinweise für Sonstiges (091790123000): Ergänzung: Große Kreisstadt Germering

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Germering am 05.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English