Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.
Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Online-Dienste
Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
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Online erledigen
- Antrag auf isolierte Abweichung/BefreiungHier können Sie eine isolierte Abweichung/Befreiung beantragen.
Vertrauensniveau
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Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Beschreibung
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg - 401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung (LRA GZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200157
89308 Günzburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauwesen@landkreis-guenzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9518760817515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 95-323
Fax: +49 8221 95-240
Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstr. 19
89362 Offingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Nach vorheriger Terminvereinbarung:
- Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@offingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04440680812Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8224 9697-0
Fax: +49 8224 9697-30
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Befreiung erforderlich.
Voraussetzungen
Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
- es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
- die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke und des Bedarfs an einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Befreiung erfordern
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
- die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Befreiung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Befreiung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.04.2024
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Offingen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Offingen am 04.11.2024
Hinweise für Offingen (VGem): Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Günzburg am 25.04.2024