Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan

    Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.

    Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

    Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.

    Online-Dienst

    Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen

    ID: L100042_89472.-143745

    Beschreibung

    Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.

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    Landratsamt Würzburg (LRA WÜ)

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    97067 Würzburg

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    E-Mail: poststelle@lra-wue.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06775747438Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 931 8003-5690

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    Gemeinde Leinach

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    Rathausstr. 23

    97274 Leinach

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    Rathausstr. 23

    97274 Leinach

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Sprechstunde des 1. Bürgermeisters: Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@leinach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65663757627Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gemeinde Waldbüttelbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 3

    97297 Waldbüttelbrunn

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    Lindenstr. 3

    97297 Waldbüttelbrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

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    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Katasterauszug
    • Lageplan

      (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

    • Bauzeichnungen
    • ggf. weitere Unterlagen

      Sofern für die Entscheidung über die isolierte Befreiung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

    • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
    • es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
    • die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
      • Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke und des Bedarfs an einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Befreiung erfordern
      • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
      • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Einreichung
    • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
    • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
    • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
    • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
    • Sind durch die Befreiung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
    • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
    Digitale Einreichung

    Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Befreiung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

    • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
    • Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.

    Fristen

    kein

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

    Kosten

    Die Gebühren belaufen sich auf 10 % des Nutzens, der Ihnen durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English