Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan

    Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.

    Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

    Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.

    Hinweise für Mespelbrunn (VGem): Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienste

    Bauwesen - Online Terminvereinbarung

    ID: L100042_51232.-104757

    Beschreibung

    Terminvereinbarung für die Bauaufsichtsbehörde

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    Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen

    ID: L100042_74525.-104757

    Beschreibung

    Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 14 - Baurecht, sozialer Wohnungsbau, Denkmalschutz, Gutachterausschuss (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6752207244511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-3330

    Fax: +49 6021 394-923

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    Landratsamt Aschaffenburg - Bauaufsicht (LRA AB)

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    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

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    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9971760796515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-0

    Fax: +49 6021 394-999

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    Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 81

    63872 Heimbuchenthal

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    Hauptstr. 81

    63872 Heimbuchenthal

    Öffnungszeiten


    Öffnungszeiten der Verwaltung
    Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt

     

    Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet.  Das Tragen einer Maske entfällt!
    Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.


    Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.

    Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.

     

    Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

     

    Dies sind insbesondere:
    -Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
    -Meldebestätigung abholen
    -Personalausweis/Reisepass abholen
    -Führungszeugnis beantragen
    -Führerscheinbestätigung
    -Beglaubigungen

     

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.


    Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
    Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
    Mona Michler: 06092/942-115
    Anja Lang: 06092/942-116
     
    Standesamt:
    Stefanie Masur: 06092/942-114
     

    Alle anderen Angelegenheiten:

    Zentrale: 06092/942-0

    Geschäftszimmer: 06092/942-130

     

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

     

    Ihre Gemeindeverwaltung


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 6092 942-0

    Fax: +49 6092 942-28

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Katasterauszug
    • Lageplan

      (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

    • Bauzeichnungen
    • ggf. weitere Unterlagen

      Sofern für die Entscheidung über die isolierte Befreiung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

    • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
    • es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
    • die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
      • Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke und des Bedarfs an einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Befreiung erfordern
      • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
      • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Einreichung
    • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
    • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
    • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
    • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
    • Sind durch die Befreiung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
    • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
    Digitale Einreichung

    Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Befreiung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

    • Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
    • Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.

    Fristen

    kein

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

    Kosten

    Die Gebühren belaufen sich auf 10 % des Nutzens, der Ihnen durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.04.2024

    Hinweise für Mespelbrunn (VGem): Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English