Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.
Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.
Hinweise für Sonstiges (093730143000): Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
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Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Beschreibung
Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
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- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
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Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. (LRA NM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:
Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!
Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=94109169418Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94109169418Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 470-0
Fax: +49 9181 470-1320
Internet
Markt Lupburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Burgstraße 14
92331 Lupburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@lupburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34774851631Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9492 60014-0
Fax: +49 9492 60014-28
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Befreiung erforderlich.
Voraussetzungen
Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
- es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
- die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke und des Bedarfs an einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Befreiung erfordern
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
- die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Befreiung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Befreiung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto "BayernID" ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 03.04.2024
Hinweise für Sonstiges (093730143000): Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 06.12.2023