Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
Beschreibung
Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans können Sie nur dann beantragen, wenn eine solche Ausnahme vorgesehen ist. Ihr Vorhaben ist jedoch auch bei Zulassung der Ausnahme an den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen, von denen keine Ausnahme möglich ist.
Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme.
Auch, wenn für Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen wird, sind Sie dennoch zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen verpflichtet.
Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.
Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Stadt Freystadt
Online-Dienste
Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
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- Antrag auf isolierte Abweichung/BefreiungHier können Sie eine isolierte Abweichung/Befreiung beantragen.
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Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
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Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. (LRA NM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:
Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!
Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de
De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=94109169418Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94109169418Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 470-0
Fax: +49 9181 470-1320
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 61
92340 Freystadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9179 9490-0
Fax: +49 9179 9490-599
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 4)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9179 9490-60
Fax: +49 9179 9490-69
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme erforderlich.
Voraussetzungen
Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
- es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
- der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
- Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Ausnahme Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Ausnahme ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 06.12.2023
Hinweise für Sonstiges (093730126000): Ergänzung: Stadt Freystadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Freystadt am 27.11.2024