Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

    Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer in einem Bebauungsplan festgesetzten Ausnahme entspricht, können Sie eine Ausnahme beantragen.

    Beschreibung

    Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans können Sie nur dann beantragen, wenn eine solche Ausnahme vorgesehen ist. Ihr Vorhaben ist jedoch auch bei Zulassung der Ausnahme an den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans zu messen, von denen keine Ausnahme möglich ist.

    Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme.

    Auch, wenn für Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen wird, sind Sie dennoch zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen verpflichtet.

    Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.

    Online-Dienste

    Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung

    ID: L100042_101901.-120353

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    Hier können Sie eine isolierte Abweichung/Befreiung beantragen.

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    Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen

    ID: L100042_89452.-141131

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    Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstraße 53

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

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    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-01

    Fax: +49 8031 392-9001

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    Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn a.Chiemsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Gollenshausener Str. 1

    83254 Breitbrunn a.Chiemsee

    Postanschrift

    Gollenshausener Str. 1

    83254 Breitbrunn a.Chiemsee

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@vg-breitbrunn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36107475784Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8054 9039-17

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    Verwaltungsgemeinschaft Halfing

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    Wasserburger Str. 1

    83128 Halfing

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    Wasserburger Str. 1

    83128 Halfing

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@halfing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76329649794Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8055 9053-33

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Katasterauszug
    • Lageplan

      (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

    • Bauzeichnungen
    • ggf. weitere Unterlagen

      Sofern für die Entscheidung über die Zulassung einer Ausnahme erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

     

    • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
    • es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
    • der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
    • Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

    Verfahrensablauf

    Schriftliche Einreichung
    • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei der zuständigen Gemeinde ein.
    • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
    • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
    • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
    • Sind durch die Ausnahme Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
    • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
    Digitale Einreichung

    Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Ausnahme ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

    • Der Antrag auf isolierte Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
    • Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

    Kosten

    Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English