Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs
Wenn Sie den Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige online eingereicht haben, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.
Beschreibung
Der Kriterienkatalog umfasst verschiedene Punkte, die für die Prüfung der Standsicherheit des geplanten Vorhabens relevant sind. Der Tragwerksplaner kann bei bestimmten Vorhaben erklären, dass alle im Kriterienkatalog genannten Punkte erfüllt sind. Dann entfällt die sonst notwendige Bescheinigung des Standsicherheitsnachweise durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzw. die Prüfung der Standsicherheit durch die untere Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt. Dafür muss aber die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs eingereicht werden.
Die Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs ist kein eigenständiges Verfahren, sondern hat stets im Zusammenhang mit anderen Verfahren zu erfolgen. Sie muss – abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben – entweder als Bauvorlage mit dem Bauantrag, oder als Anlage der Baubeginnsanzeige abgegeben werden.
Begleitend zu digital eingereichten Bauanträgen und Baubeginnsanzeigen kann sie aber vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.
Hinweise für Weilheim-Schongau: Ergänzung: Landratsamt Weilheim-Schongau
Online-Dienst
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Beschreibung
Sie können die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs online einreichen.
Online erledigen
- Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Sie können die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs online einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Weilheim-Schongau (LRA WM)
Adresse
Hausanschrift
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82360 Weilheim i.OB
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 881 681-0
Fax: +49 881 681-2353
Internet
Voraussetzungen
Sind bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, bei Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen mit einer freien Höhe von mehr als 10 m, die keine Gebäude sind, alle Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllt, entfällt die Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzw. die Prüfung der Standsicherheit durch die untere Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt.
Dafür muss aber die von einem qualifizierten Tragwerksplaner, üblicherweise dem Ersteller des Standsicherheitsnachweises, ausgestellte Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs eingereicht werden.
Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um einen Sonderbau, ist die Erklärung bereits mit dem Bauantrag einzureichen. Ansonsten genügt die Einreichung mit der Baubeginnsanzeige.
Abweichend von oben Genanntem ist die Vorlage der Erklärung jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 oder oberirdische eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und einer Fläche von nicht mehr als 1 600 m², die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind, handelt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Das Einreichen des Kriterienkatalogs ist kein Antrag. Es ergeht also keine gesonderte Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde, gegen die Sie vorgehen könnten.
Verfahrensablauf
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs unter Verwendung des Online-Assistenten digital einreichen.
- Das vorgegebene Formular „Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ wird durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
- Die Unterschrift wird durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
Um der unteren Bauaufsichtsbehörde die Zuordnung zum digitalen Bauantrag bzw. der digitalen Baubeginnsanzeige zu ermöglichen, ist die Angabe der Vorgangsnummer erforderlich, die dem Einreichenden bei Abgabe des digitalen Bauantrags bzw. der digitalen Baubeginnsanzeige mitgeteilt wurde.
Kosten
Für die Einreichung der Erklärung über den Kriterienkatalog fallen Ihnen keine gesonderten Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs ist kein eigener Antrag, sie muss – je nach Vorhaben – mit dem Bauantrag oder mit der Baubeginnsanzeige eingereicht werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Hinweise für Weilheim-Schongau: Ergänzung: Landratsamt Weilheim-Schongau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Weilheim-Schongau am 24.10.2024