eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte; Beantragung

    Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

    Beschreibung

    Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

    Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.

    Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

    Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.

    Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

    Zuständigkeit

    Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.

    Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.

    Hinweise für Sonstiges (092760113000): Ergänzung: Gemeinde Arnbruck

    Online-Dienst

    Statusabfrage Ausweis

    ID: L100042_175099.-162551

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.

    Online erledigen

    • Statusabfrage Ausweis
      Wenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Gemeinde Arnbruck

    Adresse

    Hausanschrift

    Gemeindezentrum 1

    93471 Arnbruck

    Postanschrift

    Gemeindezentrum 1

    93471 Arnbruck

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arnbruck.landkreis-regen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97108798498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9945 9410-0

    Fax: +49 9945 9410-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
    • wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift

    Voraussetzungen

    • Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
    • Mindestalter: 16 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der/Die eID-Karten-Bewerber/in muss einen förmlichen Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde stellen.
    • Zur Prüfung der Identität muss der/die eID-Karten-Bewerber/in grundsätzlich persönlich bei der eID-Karte-Behörde erscheinen.

    Bearbeitungsdauer

    Aus produktionstechnischen Gründen kann die Produktionszeit zwischen vier und mehreren Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich zur aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen eID-Karte-Behörde.

    Kosten

    • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
    • bei Versand des PIN-Briefes in das Ausland: Erstattung der Auslagen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024

    Hinweise für Sonstiges (092760113000): Ergänzung: Gemeinde Arnbruck

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Arnbruck am 02.12.2024

    Stichwörter

    eID

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English