eID-Karte; Beantragung
Beschreibung
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.
Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach
Online-Dienst
Statusabfrage Ausweis
Beschreibung
Online erledigen
- Statusabfrage AusweisWenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 18
94501 Aidenbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@aidenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99885273779Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8543 9603-0
Fax: +49 8543 9603-30
Internet
erforderliche Unterlagen
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
Voraussetzungen
- Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- Mindestalter: 16 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1 - 8 und 12 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PAuswGebV)Gebühren
- § 8b Zuständigkeitsverordnung (ZustV)Zuständigkeit der Gemeinden zur Ausstellung von eID-Karten (eID-Karte-Gesetz)
Verfahrensablauf
- Der/Die eID-Karten-Bewerber/in muss einen förmlichen Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde stellen.
- Zur Prüfung der Identität muss der/die eID-Karten-Bewerber/in grundsätzlich persönlich bei der eID-Karte-Behörde erscheinen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
- bei Versand des PIN-Briefes in das Ausland: Erstattung der Auslagen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach am 02.12.2024
Stichwörter
eID