Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung

    Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie nach Erhalt der ärztlichen Approbation eine ärztliche Weiterbildung in einem definierten medizinischen Gebiet absolviert haben, können Sie auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung erhalten. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der jeweils aktuellen Fassung.

    Die Bayerische Landesärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Facharzt-Prüfung.

    Online-Dienst

    Anerkennung einer Facharztbezeichnung - Online-Antragsstellung

    ID: L100042_40697

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung online über über das Meine-BLÄK-Portal stellen. Sie müssen sich registrieren bzw. anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesärztekammer - Referat Weiterbildung II

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlbaurstraße 16

    81677 München

    Postanschrift

    Mühlbaurstraße 16

    81677 München

    Kontakt

    E-Mail: anerkennungen@blaek.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7647658137497Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 4147-133

    Fax: +49 89 4147-311

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlagen:

      • Weiter­bil­dungs­zeug­nisse über die anrech­nungs­fä­hi­gen Zeiten (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
      • Doku­men­ta­ti­ons­bo­gen/Logbuch (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
      • ggf. Kurs­nach­weise, sofern die Weiter­bil­dungs­ord­nung Kurse verlangt (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)

    Voraussetzungen

    • Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband in Bayern
    • Ärztliche Approbation
    • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist online über das „Meine-BLÄK-Portal“ zu stellen. Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesärztekammer eingereicht werden.

    Fristen

    Bei der Antragsstellung sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsbestimmungen für die Inanspruchnahme der bisherigen Weiterbildungsordnung zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und kann daher individuell stark variieren. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen gelten jedoch die gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

    Kosten

    Das Verfahren zur Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist grundsätzlich kostenfrei.

    Sollen im Rahmen des Antrags Tätigkeiten im Ausland bewertet werden, wird jedoch eine aufwandsbezogene Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer erhoben. Eine Mindest­ge­bühr von 125,00 EUR ist bei Antrag­stel­lung fällig; sie wird bei Been­di­gung in der Schluss­rech­nung berück­sich­tigt. Die maxi­male Gebühr beträgt 1000,00 EUR.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English