• Haag (Landkreis Bayreuth, Bayern)

Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung

Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie nach Erhalt der ärztlichen Approbation eine ärztliche Weiterbildung in einem definierten medizinischen Gebiet absolviert haben, können Sie auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung erhalten. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Bayerische Landesärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Facharzt-Prüfung.

Online-Dienst

Anerkennung einer Facharztbezeichnung - Online-Antragsstellung

ID: L100042_40697

Beschreibung

Sie können den Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung online über über das Meine-BLÄK-Portal stellen. Sie müssen sich registrieren bzw. anmelden.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Bayerische Landesärztekammer - Referat Weiterbildung II

Adresse

Hausanschrift

Mühlbaurstraße 16

81677 München

Postanschrift

Mühlbaurstraße 16

81677 München

Kontakt

E-Mail: anerkennungen@blaek.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7647658137497Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 4147-133

Fax: +49 89 4147-311

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Weiter­bil­dungs­zeug­nisse über die anrech­nungs­fä­hi­gen Zeiten (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
  • Dokumentationsbogen/Logbuch (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
  • ggf. Kursnachweise, sofern die Weiterbildungsordnung Kurse verlangt (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband in Bayern
  • Ärztliche Approbation
  • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist online über das „Meine-BLÄK-Portal“ zu stellen. Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesärztekammer eingereicht werden.

Fristen

Bei der Antragsstellung sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsbestimmungen für die Inanspruchnahme der bisherigen Weiterbildungsordnung zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und kann daher individuell stark variieren. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen gelten jedoch die gesetzlichen Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Kosten

Das Verfahren zur Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist grundsätzlich kostenfrei.

Sollen im Rahmen des Antrags Tätigkeiten im Ausland bewertet werden, wird jedoch eine aufwandsbezogene Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer erhoben. Eine Mindest­ge­bühr von 125,00 EUR ist bei Antrag­stel­lung fällig; sie wird bei Been­di­gung in der Schluss­rech­nung berück­sich­tigt. Die maxi­male Gebühr beträgt 1000,00 EUR.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English