Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.
Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Online-Dienst
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären - Kontaktformular
Beschreibung
Sie haben eine Frage zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein anderes Anliegen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular, wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten. Sie haben hier auch die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, die Sie uns zusenden wollen.
Online erledigen
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären - Kontaktformular
Sie haben eine Frage zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein anderes Anliegen? Dann nutzen Sie bitte dieses Formular, wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten. Sie haben hier auch die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, die Sie uns zusenden wollen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landeshauptstadt München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80313 München
Kontakt
E-Mail: rathaus@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88887100385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Fax: +49 89 233-26458
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde oder Online-Verfahren
- Nachweis zum Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit (im Regelfall Nationalpass)
- Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern
Bei minderjährigen und unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern ist ein Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichtes (beim Amtsgericht) möglich. Das entsprechende Verfahren beim Gericht müssen Sie eigenständig beantragen und durchführen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wehrersatzbehörde bei der Wehrpflicht nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) unterliegenden Personen
Bei der Wehrpflicht nach § 1 WPflG unterliegenden Personen ist ein Verzicht nur möglich, wenn die Wehrersatzbehörden (Karrierecenter der Bundeswehr) keine Bedenken haben. Dies gilt unabhängig davon, dass die Wehrpflicht seit 01.07.2011 ausgesetzt ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird daher derzeit regelmäßig erteilt.
Voraussetzungen
- nachgewiesener Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- kein Vorliegen von Versagungsgründen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Verzicht ist schriftlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) zu stellen.
Der Antrag kann bei vielen Behörden bereits online oder alternativ in Papierform gestellt werden.
Die Verzichtsurkunde wird nach Prüfung der Voraussetzungen und Versagungsgründe durch die zuständige Behörde ausgehändigt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit dem Tag der Aushändigung der Verzichtsurkunde, welche in der Regel durch die zuständige Behörde erfolgt, wirksam. Bitte beachten Sie, dass Sie ab diesem Zeitpunkt von deutschen Stellen als Ausländer behandelt werden. Bei der Aushändigung werden der deutsche Pass und/oder Personalausweis eingezogen.
Als aktiver Beamter, Richter, Soldat oder sonst in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehend, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur verzichten, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt seit mindestens 10 Jahren im Ausland haben.
Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann zudem Auswirkungen auf ein bestehendes öffentliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis), oder auf laufende oder künftige Versorgungsbezüge (z. B. Ruhegehalt / Rentenbezüge, Waisen-, Witwengeld) haben.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Bezügestelle vor Antragstellung, ob und inwieweit Ihnen durch die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit etwaige (finanzielle) Nachteile entstehen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 28.06.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 08.01.2024