Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift
Auf Antrag kann eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).
Beschreibung
Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses. Eine Zweitschrift kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:
- Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
- Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
- Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.
Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.
Weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden (z. B. Lehrzeitbestätigung für Rentenzwecke, Bestätigung für Studienzwecke, Beglaubigung)
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Online-Dienst
Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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97082 Würzburg
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Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
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erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert wird: Adoptionsnachweise
- wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angefordert wird: Nachweis der Namensänderung
Verfahrensablauf
Die Zweitschrift (oder ggf. weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung) können Sie schriftlich bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Sie reichen den Antrag (ggf. zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) ein. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle werden Ihnen die angeforderten Dokumente per Post zugestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen ebenfalls per Post zugestellt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt am 03.07.2024