Versicherungsberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie als selbstständige/r Versicherungsberater/in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Beschreibung
Sie sind Versicherungsberater/in, wenn Sie gewerbsmäßig Kunden zu Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen eine Provision zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein. Sie dürfen als Versicherungsberater keine Zuwendung von Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entgegennehmen. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Versicherungsvertreter oder -makler und als Versicherungsberater tätig sein.
Außerdem beraten oder vertreten Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen.
Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) können die Erlaubnis allerdings nicht erhalten. Jeder geschäftsführende Gesellschafter benötigt hier die Erlaubnis.
Neben Einholung der Erlaubnis müssen Sie den Eintrag in das Vermittlerregister beantragen und eine Registernummer erhalten. Die Eintragung ins Register können Sie zusammen mit der Erlaubnis beantragen. Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Wenn Sie EU/EWR-Bürger sind, in einem anderen Land eine Erlaubnis bzw. ein Gewerbe als Versicherungsberater besitzen und nur vorübergehend in Deutschland tätig werden möchten, benötigen Sie keine Erlaubnis in Deutschland. Sie müssen jedoch Ihre beabsichtigte Tätigkeit den Behörden in Ihrem Heimatland mitteilen.
Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Online-Dienst
Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in und Versicherungsberater/in
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in und Versicherungsberater/inSie möchten als Versicherungsvermittler (Ausnahme: gebundene Versicherungsvermittler), produktakzessorischer Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Kontakt
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (bei juristischen Personen für diese und für deren gesetzliche Vertreter)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
- Nachweis über die Sachkunde:
- Bescheinigung über Bestehen einer Sachkundeprüfung
- Alternativ Abschlusszeugnis eines als Qualifikation anerkannten Berufs (siehe weiterführende Links)
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei Monate
- Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich.
Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter ein ausgefülltes Antragsformular und alle Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h., Sie wurden in den letzten fünf Jahren wegen einer Straftat verurteilt
- Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
- Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
- Sachkunde
Rechtsgrundlage(n)
- § 34d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)
- § 11a Gewerbeordnung (GewO)
- § 156 Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)
- Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.
- Ggf. ist es auch möglich, einen Onlineantragstellung zu stellen
- Zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie bereits den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen
- Die IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis per Post
- Ggf. ist auch eine Onlineantragstellung möglich
Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde und Sie im Vermittlerregister eingetragen wurden. Die Registereintragung müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Fristen
Die Erlaubnis gilt unbefristet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung nimmt mehrere Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.
Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
- Regelverfahren für Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 GewO 475 €
- Vereinfachtes Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 Satz 1 GewO gemäß § 156 Absatz 2
Satz 1 GewO (bei Vorlage einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler
nach § 34d Absatz 1 Satz 1 GewO in der bis zum Ablauf des 22.02.2018
geltenden Fassung)
120 €
Weitere Informationen
- § 5 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)Auflistung der anstelle der Prüfung als Sachkunde anerkannten Berufsabschlüsse
- IHK-FinderDie zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024
Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 11.11.2024