Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder dazu beraten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Beschreibung
Sie müssen unter anderem nachweisen, dass Sie zuverlässig sind und die erforderliche Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position bei Ihnen hierfür beschäftigt sind, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten ebenfalls sachkundig und zuverlässig sind.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist.
Zusätzlich zur Beantragung der Erlaubnis müssen Sie sich in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie in der Regel gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Online-Dienst
Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/in
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/inSie möchten als Immobiliardarlehensvermittler/in mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Kontakt
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, wie Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse wie Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts und Auskunft des Insolvenzgerichts
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
- Sachkundenachweis: Bescheinigung über bestandene Prüfung oder Nachweis über einschlägige Berufsqualifikation
- Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit, das heißt Sie sind in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
- Sachkunde
- Hauptniederlassung oder Hauptsitz im Inland und gewerbliche Tätigkeit im Inland
Rechtsgrundlage(n)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- § 34j Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)
- § 11a Abs. 3b Gewerbeordnung (GewO)
- Richtlinie 2014/17/ЕU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (Wohnimmobilienkreditrichtlinie)Fassung vom 28.2.2014
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler beantragen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.
- Sie stellen zunächst einen Antrag inklusive aller Nachweise
- Hierbei können Sie in der Regel auch bereits die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird die Erlaubnis erteilt
Spätestens mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Fristen
Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Weitere Informationen
- Zuständigkeiten ImmobiliardarlehensvermittlerEine Übersicht des deutschen Industrie- und Handelskammertages über die behördlichen Zuständigkeiten für Immobiliardarlehensvermittler.
- § 4 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)Übersicht über die als Sachkundenachweis anerkannten Berufsqualifikationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 11.11.2024