Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder dazu beraten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sie müssen unter anderem nachweisen, dass Sie zuverlässig sind und die erforderliche Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

    Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.

    Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position bei Ihnen hierfür beschäftigt sind, müssen Sie sicherstellen, dass diese Beschäftigten ebenfalls sachkundig und zuverlässig sind.

    Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies nach Ansicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Darlehensnehmer erforderlich ist.

    Zusätzlich zur Beantragung der Erlaubnis müssen Sie sich in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie in der Regel gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag stellen.

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/in

    ID: L100042_40628.-74783

    Beschreibung

    Sie möchten als Immobiliardarlehensvermittler/in mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Postanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Kontakt

    E-Mail: info@muenchen.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5116-0

    Fax: +49 89 5116-1306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, wie Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      • Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse wie Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts und Auskunft des Insolvenzgerichts
      • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
      • Sachkundenachweis: Bescheinigung über bestandene Prüfung oder Nachweis über einschlägige Berufsqualifikation
      • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften

    Voraussetzungen

    • Persönliche Zuverlässigkeit, das heißt Sie sind in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
    • geordnete Vermögensverhältnisse
    • Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
    • Sachkunde
    • Hauptniederlassung oder Hauptsitz im Inland und gewerbliche Tätigkeit im Inland

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler beantragen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.

    • Sie stellen zunächst einen Antrag inklusive aller Nachweise
    • Hierbei können Sie in der Regel auch bereits die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird die Erlaubnis erteilt

    Spätestens mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Regelverfahren für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO: 475 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English