Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung

    Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Als Honorar-Finanzanlagenberater/in vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.

    Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:

    • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
    • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
    • Vermögensanlagen

    Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.

    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
    Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in

    ID: L100042_40629.-74782

    Beschreibung

    Sie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Postanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Kontakt

    E-Mail: info@muenchen.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5116-0

    Fax: +49 89 5116-1306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beides zur Vorlage bei einer Behörde) 
      • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) 
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
      • Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) 
      • Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) 
      • Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet 
      • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs 

    Voraussetzungen

    • Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen Betrugs oder anderer Verbrechen verurteilt
    • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
    • Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
    • Sie können die erforderliche Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung nachweisen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.

    • Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post
    • Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie einen Antrag zur Aufnahme in das Vermittlerregister stellen

    Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Einige Wochen nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    • Regelverfahren für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang einer Kategorie): 475 €
    • Regelverfahren für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO (im Umfang von zwei oder drei Kategorien): 535 €
    • Vereinfachtes Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO gemäß § 34h Absatz 1 Satz 5 GewO (bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO) (1) im Umfang einer Produktkategorie: 110 € (2) im Umfang von zwei oder drei Kategorien: 125 €
    • Erweiterung der Kategorie/-n nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34h GewO (Regelverfahren): 290 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English