Gefahrgutbeauftragte/-r; Anmeldung zur Prüfung
Um als Gefahrgutbeauftragte/r bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer erteilt.
Beschreibung
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein/eine Gefahrgutbeauftragte/r bestellt werden. Der Schulungsnachweis der/des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für den:
- Straßen,
- Eisenbahn,
- Binnenschiffs und
- Seeschiffsverkehr
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.
Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Online-Dienste
Online-Anmeldung zur Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
Beschreibung
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- Online-Anmeldung zur Prüfung der GefahrgutbeauftragtenUm als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte/r
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- Online-Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte/rUm als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.
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- Online-Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte/rUm als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK Schwaben)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@schwaben.ihk.de
De-Mail: poststelle@ihk-schwaben.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625522010723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3162-0
Fax: +49 821 3162-323
Internet
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Kontakt
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
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Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90331 Nürnberg
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Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110355
93016 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@regensburg.ihk.de
De-Mail: info@ihk-regensburg.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/742966449723Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 941 5694-279
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Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Fax: +49 931 4194-100
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Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
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und nach Vereinbarung
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E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0
Fax: +49 9721 7848-650
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
- Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen: Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Voraussetzungen
Grundprüfung
- Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden
Verlängerungsprüfung
- Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger
Ergänzungsprüfung
- Gültiger Schulungsnachweis
- Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer
Rechtsgrundlage(n)
- Satzung / Statut betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
Verfahrensablauf
Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.
- Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
- Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.
Fristen
Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer, bei der Sie die Prüfung ablegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
- Informationen der IHK Regensburg zum GefahrgutbeauftragtenUm als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 31.10.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim am 18.09.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 12.03.2024