Güterkraftverkehr; Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens
Um ein Unternehmen zu eröffnen, dass Güter auf der Straße transportiert, müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
Beschreibung
Sie benötigen diesen Nachweis, um eine Güterkraftverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der Europäischen Union zu beantragen. Als Unternehmer oder Verkehrsleiter müssen Sie für die Erlaubnis die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweisen.
Den Nachweis erbringen Sie in der Regel durch eine Prüfung. Die Prüfung legen Sie in Deutschland bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
In der Prüfung müssen Sie die für den Betrieb notwendigen rechtlichen Kenntnisse, kaufmännischen Grundlagen, Kenntnisse technischer Normen und Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit nachweisen. Eine genauere Auflistung finden Sie auch im Orientierungsrahmen, der in den weiterführenden Hinweisen verlinkt ist.
Sie sollten sich intensiv inhaltlich auf die Prüfung vorbereiten, beispielsweise durch einen Vorbereitungskurs oder intensives Selbststudium. Es gibt jedoch keine rechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. In beiden schriftlichen Teilen müssen mindestens 50 Prozent der jeweiligen Punktzahl erreicht werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn auch in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Prozent der Punktzahl erreicht wurden und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtzahl. Von der mündlichen Prüfung ist befreit, wer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punktzahl in beiden schriftlichen Teilen und insgesamt mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Ihnen kann in bestimmten Fällen durch Übergangsregelungen auch ohne Ablegen der Prüfung die Eignung bescheinigt werden. Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Speditionswesen / Logistik abgeschlossen haben, die vor dem 4.12.2011 begonnen wurde, stellt Ihnen auf Antrag die Industrie- und Handelskammer auch ohne Ablegen der Prüfung eine Bescheinigung aus.
Wenn Sie vor 2009 bereits zehnJahre lang in leitender Funktion im Speditionswesen beruflich tätig waren, kann Ihnen auf Antrag ohne Ablegen der Prüfung ein Eignungsnachweis ausgestellt werden. Siehe hierzu auch Merkblatt in den weiterführenden Hinweisen.
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Online-Dienst
Online-Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im GüterkraftverkehrUm ein Unternehmen zu eröffnen, dass Güter auf der Straße transportiert, müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Kontakt
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
De-Mail: info@muenchen-ihk.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Bei Nachweis durch Prüfung: keine
- Bei Nachweis durch Abschluss: Nachweis über die Abschlussprüfung
- Bei Nachweis durch Berufserfahrung: Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten
Voraussetzungen
- Für Prüfungsanmeldung: keine
- Für Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum/zur:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
- Für Nachweis durch Berufserfahrung:
- Mindestens 10-jährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für den Eignungsnachweis durch Prüfung melden Sie sich zunächst schriftlich oder online bei Ihrer örtlichen IHK zur Prüfung an.
- Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
- Sie legen zunächst die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgreich ab.
- Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung.
- Etwa 14 Tage nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die fachliche Eignung.
Mit der Bescheinigung können Sie nun Ihre Erlaubnis für die Eröffnung Ihres Unternehmens bei den zuständigen Behörden beantragen.
Für den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Ablegen der Prüfungen schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller Nachweise an die IHK. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per Post.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der zuständigen IHK.
Weitere Informationen
- Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den GüterkraftverkehrInhalte der Prüfung
- Sachkundeprüfungen im ÜberblickInformationen der DIHK
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024
Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 02.02.2024