Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme

    Arzneimittel; Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

    Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.

    In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.

    Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

    Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Online-Dienst

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

    ID: L100042_40635.-74775

    Beschreibung

    Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Postanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Kontakt

    E-Mail: info@muenchen.ihk.de

    De-Mail: info@muenchen-ihk.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5116-0

    Fax: +49 89 5116-1306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Voraussetzungen

    • keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.

    • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
    • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
    • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 26.02.2022

    Hinweise für Oberbayern: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern am 02.02.2024

    Stichwörter

    Arzneimittel, Arzneimittelgesetz, Drogerie, Freiverkäufliche Medikamente, Kräuter, Medikamente, Medikamente verkaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English