Prüfungen von Gefahrgutfahrern AnmeldungOnline erledigen

    Gefahrgutfahrer/-in; Anmeldung zur ADR-Prüfung

    Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine sog. ADR-Schulungsbescheinigung vorweisen können.

    Beschreibung

    Die ADR-Bescheinigung ist eine Bescheinigung nach dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (= Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, Abkürzung = ADR).

    Für die ADR-Schulungsbescheinigung müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

    Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.

    Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer Prüfung ab.

    Die Prüfungsdauer beträgt bei der:

    • Erstschulung
      • Basiskurs: 45 Minuten
      • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 1:30 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
    • Auffrischungsschulung: 30 Minuten

    Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.

    ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.

    Online-Dienste

    Online-Anmeldung zur ADR-Prüfung Gefahrgutfahrer/in

    ID: L100042_41779.-76283

    Beschreibung

    Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte/r

    ID: L100042_41781.-76283

    Beschreibung

    Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.

    Online erledigen

    • Online-Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte/r
      Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    95444 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: info@bayreuth.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 886-0

    Fax: +49 921 886-9299

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.

    Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.

    Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.

    • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
    • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
    • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

    Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

    Fristen

    Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der zuständigen IHK.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English