Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe DurchführungOnline erledigen

    Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

    Beschreibung

    Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich ‎öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder ‎im S/U-Bahn-Bereich)‎
    • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)‎
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)‎
    • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen ‎bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von ‎Asylsuchenden oder Flüchtlingen)‎
    • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
    • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbHGeschäftsführer, Betriebsleiter)‎

    Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.

    Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen.

    Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Sie müssen auch gut Deutsch können, um die Prüfung bestehen zu können.

    Online-Dienst

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

    ID: L100042_41658.-76083

    Beschreibung

    Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

    Adresse

    Hausanschrift

    Nibelungenstraße 15

    94032 Passau

    Postanschrift

    Nibelungenstraße 15

    94032 Passau

    Kontakt

    E-Mail: ihk@passau.ihk.de

    De-Mail: ihk@ihk-niederbayern.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/726188672723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 507-0

    Fax: +49 851 507-280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Für das Bestehen der Prüfung sollten Sie sich zunächst gut inhaltlich vorbereiten. Die nächsten Schritte sind:

    • Die Anmeldung bei einer IHK
    • Die Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHK
    • Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils
      (120 Minuten, MultipleChoice)
    • Bestehen des mündlichen Prüfungsteils
    • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHK
    • Bereitstellung der Bescheinigungsdaten für den Abruf durch das Bewacherregister‎

    Fristen

    • Eventuellen Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachten.
    • Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.

    Kosten

    Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt auch die Bescheinigung über die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben genannten schwierigeren Aufgaben müssen Sie die Sachkundeprüfung bestehen. Die Unterrichtung ist auch keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.

    Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die nach SGB gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.

    Weitere Informationen

    • IHK-Finder
      Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English