Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe Durchführung

    Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

    Beschreibung

    Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich ‎öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder ‎im S/U-Bahn-Bereich)‎
    • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)‎
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)‎
    • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen ‎bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von ‎Asylsuchenden oder Flüchtlingen)‎
    • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
    • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbHGeschäftsführer, Betriebsleiter)‎

    Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.

    Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen.

    Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Sie müssen auch gut Deutsch können, um die Prüfung bestehen zu können.

    Hinweise für Kelheim: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Online-Dienst

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

    ID: L100042_41619.-76037

    Beschreibung

    Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Adresse

    Hausanschrift

    D.-Martin-Luther-Str. 12

    93047 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110355

    93016 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@regensburg.ihk.de

    De-Mail: info@ihk-regensburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/742966449723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5694-0

    Fax: +49 941 5694-279

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Für das Bestehen der Prüfung sollten Sie sich zunächst gut inhaltlich vorbereiten. Die nächsten Schritte sind:

    • Die Anmeldung bei einer IHK
    • Die Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHK
    • Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils
      (120 Minuten, MultipleChoice)
    • Bestehen des mündlichen Prüfungsteils
    • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHK
    • Bereitstellung der Bescheinigungsdaten für den Abruf durch das Bewacherregister‎

    Fristen

    • Eventuellen Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachten.
    • Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.

    Kosten

    Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt auch die Bescheinigung über die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben genannten schwierigeren Aufgaben müssen Sie die Sachkundeprüfung bestehen. Die Unterrichtung ist auch keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.

    Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die nach SGB gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.

    Weitere Informationen

    • IHK-Finder
      Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.

    Hinweise für Kelheim: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Hinweise für Kelheim: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English