Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler BescheinigungOnline erledigen

    Finanzanlagenvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Online-Dienste

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenberater/in oder als Honorar-Finanzanlageberater/in

    ID: L100042_41786.-76292

    Beschreibung

    Um die Erlaubnis als Finanzanlagenberater/in oder als Honorar-Finanzanlageberater/in zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

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    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler/in

    ID: L100042_41787.-76292

    Beschreibung

    Sie wollen als Finanzanlagenvermittler/-in tätig werden? Dann müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

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    Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in

    ID: L100042_41792.-76292

    Beschreibung

    Sie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

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    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    95444 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: info@bayreuth.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 886-0

    Fax: +49 921 886-9299

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ‎- Widerspruch

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung

    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 28.08.2023

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth am 15.02.2024

    Stichwörter

    Finanzanlagen verkaufen, Geschlossene Fonds, Kapitalanlagen, Kapitalanlagen vermitteln, Offene Fonds, Vermögensanlagen

    Sprachversion

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