Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlegen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlegen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.
Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Online-Dienste
Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenberater/in oder als Honorar-Finanzanlageberater/in
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenberater/in oder als Honorar-Finanzanlageberater/inUm die Erlaubnis als Finanzanlagenberater/in oder als Honorar-Finanzanlageberater/in zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler/in
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler/inSie wollen als Finanzanlagenvermittler/-in tätig werden? Dann müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/inSie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@bayreuth.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 886-0
Fax: +49 921 886-9299
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit.
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
- Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.
Fristen
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK.
- Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang.
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der IHK entnehmen.
Weitere Informationen
- IHK-FinderDie zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.
- § 4 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV)Alternativen zur Sachkundeprüfung
- Sachkundeprüfungen im ÜberblickInformationen der DIHK
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth am 15.02.2024