Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater Zulassung

    Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater/in tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) tun.

    Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

    • Offene Finanzanlegen
    • Geschlossene Finanzanlagen
    • Vermögensanlegen

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

    Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

    Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

    Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

    Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Online-Dienste

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenberater/in oder als Honorar-Finanzanlageberater/in

    ID: L100042_41786.-76293

    Beschreibung

    Um die Erlaubnis als Finanzanlagenberater/in oder als Honorar-Finanzanlageberater/in zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler/in

    ID: L100042_41787.-76293

    Beschreibung

    Sie wollen als Finanzanlagenvermittler/-in tätig werden? Dann müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

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    Vertrauensniveau

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    Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in

    ID: L100042_41792.-76293

    Beschreibung

    Sie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    95444 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: info@bayreuth.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 886-0

    Fax: +49 921 886-9299

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

    • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit.
    • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.
    • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
    • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

    Fristen

    • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK.
    • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der IHK entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth am 15.02.2024

    Sprachversion

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