Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater Durchführung

    Versicherungsberater/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

    Um gewerblich zu Versicherungen beraten zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Beschreibung

    Wenn Sie die Sachkundeprüfung als Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK) ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer anmelden, die die Prüfung anbietet. Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

    Im schriftlichen Teil müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.

    Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.  

    Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.

    Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.

    Alternativ zur Sachkundeprüfung können Sie Ihre Sachkunde für die Erlaubnis auch mit bestimmten Berufsabschlüssen aus dem Versicherungs- und Finanzwesen nachweisen. Eine genaue Auflistung finden Sie unter den weiterführenden Informationen.

    Hinweise für Kulmbach: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Online-Dienste

    Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/-in und Versicherungsberater/-in

    ID: L100042_41790.-76288

    Beschreibung

    Sie wollen als Versicherungsvermittler/-in oder als Versicherungsberater/-in tätig werden? Dann müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Prüfungsanmeldung: Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK

    ID: L100042_41794.-76288

    Beschreibung

    Sie können sich für die Sachkundeprüfung online anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25

    95444 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: info@bayreuth.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 886-0

    Fax: +49 921 886-9299

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • bei der Prüfung: amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation 
      • ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden
        Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
      • Bei bloßer Wiederholung des praktischen Prüfungsteils: Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils

    Voraussetzungen

    • Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
    • Möchten Sie aber von der praktischen Prüfung befreit werden, müssen die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen.
      • Entweder Sie verfügen über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler oder
      • Sie haben bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl mit einem Anmeldeformular oder online für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsberatung IHK“ an.

    • In der Anmeldung wählen Sie einen bestimmten Termin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
    • Außerdem geben Sie in der Anmeldung an, dass Sie als Versicherungsberater/in geprüft werden möchten. Sie geben auch an, ob Sie im Wahlfach Sach- und Vermögensversicherung oder Vorsorge praktisch geprüft werden möchten.
    • Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie und Handelskammer eine Einladung zur Prüfung mit weiteren Informationen und einen Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie erfolgreich angemeldet sind, ist ein Rücktritt nur unter den Bedingungen der jeweiligen Industrie und Handelskammer möglich.
    • Die schriftliche Prüfung ist thematisch in fünf Bereiche gegliedert.
    • Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn Sie in vier der fünf Bereiche mindestens 50 Prozent und in dem verbleibenden Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.
    • Die praktische Prüfung findet als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs vor einem Prüfungsausschuss statt.
    • Sie haben die praktische Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.
    • Bei Bestehen erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel binnen einiger Tage nach der Prüfung per Post.
    • Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
    • Weitere Einzelheiten des Prüfverfahrens regelt jede Industrie- und Handelskammer durch Satzung.

    Fristen

    Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten die Bescheinigung in der Regel binnen 1 -2 Wochen nach der Prüfung.

    Kosten

    Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren je nachdem, ob nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden muss.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Hinweise für Kulmbach: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English