Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss; Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit

    Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.

    Beschreibung

    Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.

    DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.

    Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.

    Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.

    Hinweise für Main-Spessart: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

    Online-Dienst

    DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss - Anerkennung online beantragen

    ID: L100042_76125.-101700

    Beschreibung

    Sie sind Spätaussiedler*in bzw. Bundesvertriebene*r oder haben einen Berufsabschluss aus der ehemaligen DDR und wollen ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen? Sie haben eine berufliche Qualifikation im Ausland abgeschlossen, die in dieser Form nur in Bayern existieren?

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainaustr. 33-35

    97082 Würzburg

    Postanschrift

    Mainaustr. 33-35

    97082 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 4194-0

    Fax: +49 931 4194-100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Götz-Strasse 7

    97424 Schweinfurt

    Postanschrift

    Karl-Götz-Strasse 7

    97424 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0

    Fax: +49 9721 7848-650

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisses
      • eine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkunde
      • eine einfache Kopie des Personalausweises
      • bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente

    Voraussetzungen

    Sie haben einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.

    • Nutzen Sie ggf. das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder unter "Formulare" (in der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag).
    • Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK für Ihren DDR Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch zuständig ist.
    • Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
    • Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
    • Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
    • Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen dauert in der Regel bis zu 6 Wochen.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Hinweise für Main-Spessart: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English