DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss; Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit
Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.
Beschreibung
Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.
DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.
Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.
Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Hinweise für Kulmbach: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Online-Dienst
Online-Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Berufsabschlüssen
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen BerufsabschlüssenWenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden. Den Online-Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@bayreuth.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 886-0
Fax: +49 921 886-9299
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisses
- eine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkunde
- eine einfache Kopie des Personalausweises
- bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.
- Nutzen Sie ggf. das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder unter "Formulare" (in der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag).
- Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK für Ihren DDR Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch zuständig ist.
- Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
- Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
- Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
- Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen dauert in der Regel bis zu 6 Wochen.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024
Hinweise für Kulmbach: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth am 15.02.2024