Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise AnerkennungOnline erledigen

    DDR-Facharbeiterabschluss oder -Meisterabschluss; Beantragung der Prüfung der Gleichwertigkeit

    Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.

    Beschreibung

    Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.

    DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.

    Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.

    Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.

    Online-Dienst

    Online-Antrag zur Feststellung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Berufsabschlüssen

    ID: L100042_40619.-74758

    Beschreibung

    Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden. Den Online-Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Postanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Kontakt

    E-Mail: info@muenchen.ihk.de

    De-Mail: info@muenchen-ihk.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5116-0

    Fax: +49 89 5116-1306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • eine beglaubigte Kopie des Facharbeiter oder Meisterzeugnisses
      • eine beglaubigte Kopie der Facharbeiter oder Meisterurkunde
      • eine einfache Kopie des Personalausweises
      • bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente

    Voraussetzungen

    Sie haben einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.

    • Nutzen Sie ggf. das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder unter "Formulare" (in der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag).
    • Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK für Ihren DDR Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch zuständig ist.
    • Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
    • Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
    • Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
    • Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen dauert in der Regel bis zu 6 Wochen.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English