Förderung von heimatpflegerischen Initiativen Bewilligung

    Regionalkultur; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen und die Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.

    Beschreibung

    Zweck

    Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.

    Gegenstand

    Gegenstand der Förderung sind

    a) Investitionen beim Bau (Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung) und bei technischen Einbauten in Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele; ebenfalls gefördert wird der Erwerb einschließlich Umbau oder Instandsetzung eines Gebäudes, soweit dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau für die Spielstätte eines historischen Heimatschauspiels entbehrlich ist (Investitionsförderung);

    b) innovative Einzelveranstaltungen und -projekte, bei denen der Zweck der Heimatpflege im Vordergrund steht (Einzelförderung).

     

    Zuwendungsempfänger

    Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

    Art und Höhe

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, es sei denn, die herausragende Bedeutung rechtfertigt aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses im Einzelfall einen höheren Fördersatz.

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

    Online-Dienst

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Regionalkultur

    ID: L100042_133464.-133103

    Beschreibung

    Sie können Fördermittel aus dem Programm Regionalkultur online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrastr. 4

    80538 München

    Postanschrift

    Alexandrastr. 4

    80538 München

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00221054252Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00221054252Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2129-0

    Fax: +49 89 2129-1537

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Projektbeschreibung
    • Projektplanung/-verlauf
    • Kosten- und Finanzierungsplan

    Voraussetzungen

    Die geförderten Vorhaben sollen einen überregionalen Wirkbereich aufweisen.

    Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben mehr als 15 000 EUR betragen.

    Bei wiederkehrenden Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen kann grundsätzlich nur eine Anschubfinanzierung für die erstmalige Durchführung oder eine Förderung von einmaligen Sonderveranstaltungen erfolgen.

    Eine Zuwendung darf nicht bewilligt werden, wenn für das Vorhaben eine Förderung durch die Europäische Union, den Bund, den Freistaat Bayern oder ein anderes Land in Anspruch genommen werden kann. Eine Doppelförderung aus den Mitteln des Förderprogramms Regionalkultur und den Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist nur mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat bei besonders herausragenden Vorhaben zulässig, deren Finanzierung auf andere Weise nicht gesichert werden kann und deren Durchführung ansonsten gefährdet wäre.

    Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall vor der Eingehung von Verbindlichkeiten dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Förderanträge sind bei der Bewilligungsbehörde über die digitale Antragsplattform einzureichen.

    Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

    Fristen

    Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 02.12.2024

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English