Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten RechtsOnline erledigen

    Führerschein; Beantragung des Umtausches

    Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

    Beschreibung

    Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

    Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

    • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
    • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
    • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
    • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
    • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

    Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.

    Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.  

    An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.  

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

    Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Sie möchten Ihren bisherigen, alten, deutschen Papierführerschein oder einen unbefristeten, deutschen Scheckkartenführerschein (ausgestellt vor dem 19.01.2013) in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Dies kann vollständig  online und kontaktlos erfolgen oder vor Ort in der Führerscheinstelle.

    Hierfür muss vorab  online ein Termin vereinbart werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Antrag zur Erteilung eines Karteikartenabschrift Führerschein

    ID: L100042_45204.-78917

    Beschreibung

    Sie können einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde online beantragen. Bitte wählen Sie "eine Karteikartenabschrift anfordern" aus.

    Online erledigen

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    Umtausch Altführerschein

    ID: L100042_85484.-78917

    Beschreibung

    Sie können über den Onlinedienst den Umtausch des alten Papierführerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein aufgrund der gesetzlichen Erfordernis zum Pflichtumtausch beantragen.

    Den Hintergrund des Umtausches und das Vorgehen beim Umtausch finden Sie noch einmal kurz in einem Video dargestellt. Dabei wird der Umtauschprozess noch einmal kurz erklärt. Link zum Video: https://youtu.be/Z5AUs5UU8-4

    Online erledigen

    • Umtausch Altführerschein

      Sie können über den Onlinedienst den Umtausch des alten Papierführerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein aufgrund der gesetzlichen Erfordernis zum Pflichtumtausch beantragen.

      Den Hintergrund des Umtausches und das Vorgehen beim Umtausch finden Sie noch einmal kurz in einem Video dargestellt. Dabei wird der Umtauschprozess noch einmal kurz erklärt. Link zum Video: https://youtu.be/Z5AUs5UU8-4

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    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird.

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnis@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2865101876499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-2277

    Fax: +49 911 974-2249

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen:

    • gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
    • aktueller Führerschein
    • Karteikartenabschrift, der ausstellenden Behörde über die damalig erteilten Fahrerlaubnisklassen (nicht notwendig, wenn die ausstellende Behörde die Stadt Fürth war)
    • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden. Beim Direktversand nach Hause können zusätzliche Kosten anfallen.

    Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.

    Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie  hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Umtausch in EU-Kartenführerschein: ca. 25 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 19.04.2024

    Stichwörter

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