Führerschein; Beantragung des Umtausches
Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.
Beschreibung
Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.
Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
- Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025
Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.
Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.
Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Alte, deutsche Papierführerscheine oder unbefristete, deutsche Scheckkartenführerschein (ausgestellt vor dem 19. Januar 2013 können online oder vor Ort in der Führerscheinstelle in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Erklärvideo auf YouTube (Wenn Sie diesen Link anklicken, werden Informationen über Ihre Nutzung an den Anbieter YouTube (Google Ireland Limited) übertragen und unter Umständen gespeichert.)
Online-Dienste
Antrag zur Erteilung eines Karteikartenabschrift Führerschein
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag zur Erteilung eines Karteikartenabschrift FührerscheinSie können einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde online beantragen. Bitte wählen Sie "eine Karteikartenabschrift anfordern" aus.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein
Beschreibung
Online erledigen
- Umtausch Altführerschein in EU-KartenführerscheinMit dem Online-Dienst "Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein" kann der Nutzer den Umtausch seines alten Papierführerscheins (BRD, DDR oder Saarland) in einen EU-Kartenführerschein beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein
Beschreibung
Sie können über den Onlinedienst den Umtausch des alten Papierführerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein aufgrund der gesetzlichen Erfordernis zum Pflichtumtausch beantragen.
Online erledigen
- Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein
Sie können über den Onlinedienst den Umtausch des alten Papierführerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein aufgrund der gesetzlichen Erfordernis zum Pflichtumtausch beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2865101876499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2277
Fax: +49 911 974-2249
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
Voraussetzungen
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35x45 mm)
- aktueller Führerschein
- Karteikartenabschrift, der ausstellenden Behörde über die damalig erteilten Fahrerlaubnisklassen (nicht notwendig, wenn die ausstellende Behörde die Stadt Fürth war)
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden. Beim Direktversand nach Hause können zusätzliche Kosten anfallen.
Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 07.10.2024
Stichwörter
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