Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten RechtsOnline erledigen

    Führerschein; Beantragung des Umtausches

    Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

    Beschreibung

    Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

    Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

    • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
    • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
    • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
    • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
    • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

    Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.

    Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.  

    An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.  

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

    Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienst

    Onlineantrag Führerscheinumtausch

    ID: L100042_148921.-101683

    Beschreibung

    Mit dem Onlineantrag Führerscheinumtausch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Kommunikation mit der Führerscheinstelle der Stadt Erlangen zum Umtausch Ihres bisherigen deutschen Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein online vorzunehmen.

    Online erledigen

    • Onlineantrag Führerscheinumtausch

      Mit dem Onlineantrag Führerscheinumtausch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Kommunikation mit der Führerscheinstelle der Stadt Erlangen zum Umtausch Ihres bisherigen deutschen Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein online vorzunehmen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Führerscheinwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


     

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9285651571511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2694

    Fax: +49 9131 86-2720

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

      Falls Ihr bisheriger Führerschein nicht in Erlangen ausgestellt wurde. Sie erhalten die Karteikartenabschrift von der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, auf Anforderung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Umtausch in EU-Kartenführerschein: ca. 25 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 27.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

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