Führerschein; Beantragung des Umtausches
Die alten Papierführerscheine sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen, befristeten EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.
Beschreibung
Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.
Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit in den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
- Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025
Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:
- Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
- Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
- Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
- Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist bezüglich der alten Papierführerscheine darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.
Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
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- Führerscheinumtausch online beantragenÜbermitteln Sie die für den Umtausch erforderlichen Daten ONLINE an die Führerscheinstelle.
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Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
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Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Fahrerlaubnisbehörde (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6629423909523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-248
Fax: +49 8041 505-139
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
- Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Merkblatt - Umtausch des alten Führerscheins online beantragenHinweise zum Vorgang. Sie füllen das Formular online aus, und laden die Dokumente hoch. Den Ausdruck mit Unterschrift und Bild sowieerforderliche Unterlagen senden Sie mit der Post.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.11.2024
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 09.09.2022
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